Forms
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Most students only need the following forms for their BAföG application.
Formular | Hinweise | Download |
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Allgemeiner BAföG-Antrag (Formblatt 1 – “Antrag auf Ausbildungsförderung”) | Dieses Formular ist stets abzugeben! Machen Sie bitte in allen Feldern Angaben und streichen Sie Nicht-Zutreffendes. | |
Wohnkostenzuschuss (“Nachweis für die Festsetzung der Wohnkostenpauschale”) | Nur auszufüllen, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen. Eine Unterschrift von Ihrem Vermieter und von Ihnen wird benötigt. Für die Festsetzung ist zudem der Beginn des Mietverhältnisses wichtig. | |
Eigenes Vermögen (“Erklärung zum Vermögen”) | Dieses Formular ist stets abzugeben! Mit diesem Formular bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Vermögensangaben. Sofern ein KFZ vorhanden ist, wird zu diesem Vordruck auch eine Kopie des Fahrzeugscheins benötigt. | |
Einkommen (“Formblatt 3 – Erklärung Vater, Mutter, Ehegatte”) | Dieses Formblatt ist stets abzugeben! Die Erklärung ist von jedem Einkommensbezieher (Vater, Mutter, Ehegatte, Lebenspartner) gesondert auszufüllen. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. | |
Studienbescheinigung (“Formblatt 2 – Studienbescheinigung nach §9 BAföG”) | Die Studienbescheinigung ist stets abzugeben! Alle Hochschulen in unserem Einzugsgebiet stellen Ihnen diesen Nachweis direkt zur Verfügung. Er wird z.B. mit den Immatrikulationsunterlagen versendet oder steht im Online-Portal der Hochschule zum Download bereit. Wichtig: Eine normale Studienbescheinigung reicht hier nicht aus. Auf der Studienbescheinigung muss ein zusätzlicher Hinweis enthalten sein wie z.B. “Bescheinigung nach §9 BAföG” oder “Erweiterte Studienbescheinigung” | Wird von der Hochschule erstellt. |
Schulischer und beruflicher Werdegang (“Anlage 1 zu Formblatt 1”) | Dieses Formular ist bei einem Erstantrag abzugeben! Bitte lückenlos und im vorgegebenen Format (Monat/Jahr) ausfüllen und unterschreiben. | |
Studienleistungen (“Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG”) | Ab dem 5. Semester abzugeben! Die Leistungsbescheinigung ist grundsätzlich mit Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegen und ist von Ihrer Hochschule auszufüllen. |