ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.my-stuwe.de, der Microsite https://kids.my-stuwe.de sowie unsere my-stuwe App.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website, Microsite und die my-stuwe App sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Unsere Website und mobile Anwendung beinhalten keine einfache Sprache, da für unsere Zielgruppe das Verstehen von anspruchsvollen und/oder wissenschaftlichen Texten für ein Studium vorausgesetzt wird.
- Zudem sind bislang keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- b) Unverhältnismäßige Belastung:
Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen.
- Diese Website und Microsite sind bislang nur eingeschränkt mit einem Screenreader zugänglich.
- Eine Anpassung der Schriftgröße ist momentan nicht möglich. Alternativ kann die Seite über den Browser gezoomt werden.
- Es sind nicht bei allen Bildern und Grafiken Alternative Texte hinterlegt.
- Nicht alle Dokumente bzw. PDF-Dateien liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
- Eingebundene Videos stehen derzeit ohne Untertitel oder textliche Alternativen zur Verfügung.
- Formulare, werden derzeit noch nicht komplett barrierefrei zur Verfügung gestellt.
- Unterscheidbarkeit von Inhalten und Hintergrund ist nicht komplett gegeben, z.B ist ein ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund nur teilweise gegeben.
- Bei unseren Newsbeiträgen fehlen bei fremdsprachigen Textstellen Auszeichnung mit dem lang-Attribut.
- Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, sind nicht in Textform ergänzt.
- Slider lassen sich nicht individuell anhalten.
Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.02.2021 erstellt und ist in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung entstanden.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.02.2021 überprüft.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die Mailadresse presse [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de oder wenden Sie sich in dringenden Fällen an unseren Website-Beauftragten:
Philipp Mang
Leitung Kommunikation
Telefon: +49 7071 / 29 – 73821
Mobil: + 49 172 / 3745570
philipp [dot] mang [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de
- Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobile Anwendung den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den oder die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle [at] bfbmb [dot] bwl [dot] de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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